Güterrecht

Es wird ein Bewertungsgutachten eines Sachverständigen verlangt. Bin ich dazu verpflichtet?

Bei der Ermittlung des Zugewinns werden mitunter Bewertungsgutachten über Vermögenswerte vom anderen Ehegatten gefordert. Bin ich dazu verpflichtet?

Grundsätzlich wird kein Bewertungsgutachten geschuldet, welches durch einen Sachverständigen auf eigene Kosten erstellt werden muss.

Der Wertermittlungsanspruch besteht neben dem Auskunftsanspruch. Der auskunftspflichtige Ehegatte ist insoweit allerdings nur verpflichtet, die Verkehrswerte der in das Vermögen fallenden Gegenstände zu ermitteln und anzugeben, soweit er hierzu imstande ist. Er schuldet kein Bewertungsgutachten, welches durch einen Sachverständigen auf seine Kosten erstellt werden muss (vgl. BGH FamRZ 2007, 711). Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Verpflichtete zu Einzelfragen Auskünfte einholen und Hilfskräfte einschalten muss, damit der Auskunftsberechtigte in die Lage versetzt wird, den Wert der Vermögensgegenstände zuverlässig ermitteln zu können.