Güterrecht

Kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ehevertraglich ausgeschlossen werden?

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ehevertraglich ausgeschlossen werden.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ehevertraglich ausgeschlossen werden. Ehegatten können vor der Ehe oder während der Ehe eine notarielle Vereinbarung darüber schließen, ob der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.