Kindesunterhalt
Unser Kind ist volljährig, ändert dies etwas an der Unterhaltshöhe?
Unser Kind ist volljährig, muss ich jetzt weiterhin Kindesunterhalt zahlen?
Mit der Volljährigkeit des Kindes erlischt das Sorgerecht der Eltern. Die Eltern dürfen ab der Volljährigkeit nicht mehr den Unterhalt für das Kind geltend machen, sondern das Kind ist verpflichtet, seinen Unterhalt selbst von den Eltern einzufordern.
Mit der Volljährigkeit des Kindes erlischt das Sorgerecht der Eltern. Die Eltern dürfen ab der Volljährigkeit nicht mehr den Unterhalt für das Kind geltend machen, sondern das Kind ist verpflichtet, seinen Unterhalt selbst von den Eltern einzufordern. Außerdem werden beide Kindeseltern nach einer Quote ihrer Einkommensverhältnisse unterhaltspflichtig, unabhängig davon, in welchem Haushalt das Kind lebt.
Mit der Volljährigkeit eines Kinders schuldet der nicht betreuende Elternteil nicht mehr allein den Unterhaltsbedarf des Kindes. Bereits vor der Volljährigkeit ist es ratsam, sich mit einem Familienanwalt über die rechtlichen Folgen der Volljährigkeit aufklären zu lassen.