Trennung und Trennungsfolgen, Scheidungsverfahren

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung der Ehegatten. Die Trennung kann entweder vollzogen werden, indem ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, oder die Trennung beginnt, wenn die Ehegatten eine Trennung „von Tisch und Bett“ vollziehen.

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung der Ehegatten. Die Trennung kann entweder vollzogen werden, indem ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, oder die Trennung beginnt, wenn die Ehegatten eine Trennung „von Tisch und Bett“ vollziehen.

Die Trennung von Tisch und Bett kann in der Regel dann angenommen werden, wenn:

-keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr eingenommen werden (Einschränkungen bei gemeinsamen Kindern),

-die Ehegatten getrennte Schlafbereiche haben,

-keine Intimitäten mehr vorliegen,

-jeder sich eigenständig versorgt und

-jeder seine Wäsche allein wäscht.

Zusammengefasst muss bei einer Trennung von Tisch und Bett keine gemeinsame Lebensführung mehr vorhanden sein. Ob Ehegatten bereits eine Trennung von Tisch und Bett vollzogen haben und warum es oft Beweisprobleme bei einer Trennung von Tisch und Bett gibt, können wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch besprechen.

 

Welche Folgen hat eine Trennung von meinem Partner?

Die Trennung von dem anderen Ehegatten ist mit vielen Fragen verbunden. Bei einem guten Familienanwalt sollte das Hauptaugenmerk hier zunächst bei den gemeinsamen Kindern liegen.

Vor einer räumlichen Trennung sollte besprochen werden, wie die Kinder in Zukunft betreut werden sollen. Neben einem klassischen Residenzmodell können Kinder auch in einem asymmetrischen oder paritätischen Wechselmodell betreut werden.

Darüber hinaus sollten Sie mit der Trennung die Themen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt mit einem Familienanwalt besprechen. Bei dem Thema Unterhalt ist wichtig, dass keine verloren geht, da der unterhaltspflichtige Ehegatte in Verzug gesetzt werden muss.

Weiterhin sollte besprochen werden, er in der Ehewohnung verbleibt und wie der Hausrat aufgeteilt wird.

Es ist empfehlenswert, bereits vor oder mit der Trennung mit einem Familienanwalt über alle Trennungsfolgen zu sprechen.

Was kommt nach dem Ablauf des Trennungsjahres?

Wenn das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, kann ein Scheidungsantrag von einem Ehegatten bei dem für die Ehegatten zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Mit der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten ist das Scheidungsverfahren rechtshängig.