Trennung und Trennungsfolgen
Wann kann eine Wohnung während der Trennungszeit zugewiesen werden?
Nach der Trennung der Ehegatten kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung überlässt.
Nach der Trennung der Ehegatten kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung überlässt, wenn die Eheleute getrennt leben oder einer getrennt leben will und dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden, § 1361b Abs. 1 Satz 1 BGB.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Wohnungszuweisung ist daher eine unbillige Härte für den in der Wohnung verbleibenden Ehegatten. Hier ist zu differenzieren zwischen einer unbilligen Härte für den Ehegatten und einer unbilligen Härte gegenüber vorhandenen Kindern. Die Eingriffsschwellen sind hier unterschiedlich stark.