Güterrecht

Wann lebe ich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft?

Sofern Ehegatten keine ehevertragliche Regelung zum Güterstand getroffen haben und deutsches Recht für die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwenden ist, leben Ehegatten rechtlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Sofern Ehegatten keine ehevertragliche Regelung zum Güterstand getroffen haben und deutsches Recht für die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwenden ist, leben Ehegatten rechtlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Um den Zugewinn der Ehegatten berechnen zu können, bedarf es der Auskunft über die einzelnen Vermögensgegenstände zum Tag der Eheschließung und zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages (Anfangs- und Endvermögen).