Scheidungsverfahren
Ist die Scheidung mit einem Anwalt möglich?
Ein Anwalt darf sich nicht gleichzeitig von beiden Ehegatten mandatieren lassen!
Grundsätzlich dürfen Ehegatten nicht gleichzeitig einem Anwalt das Mandat erteilen, auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist.
Grundsätzlich dürfen Ehegatten nicht gleichzeitig einem Anwalt das Mandat erteilen, auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist. § 114 Abs. 4 FamFG regelt jedoch, dass der Ehegatte, der einer Scheidung zustimmt, nicht anwaltlich vertreten sein muss. Dies bedeutet, dass nur derjenige Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss, der den Scheidungsantrag stellt.
In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren können Ehegatten daher Geld sparen, indem ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellen lässt und mit nur einem Anwalt das Verfahren betrieben werden kann.