Versorgungsausgleich
Was bedeutet „Ehezeit“ beim Versorgungsausgleich?
Wie legt das Gericht die „Ehezeit“ beim Versorgungsausgleich fest?
Als Ehezeit im Versorgungsaugleich wird der Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten gesehen.
Was bedeutet „Ehezeit“ beim Versorgungsausgleich?
Als Ehezeit im Versorgungsaugleich wird der Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten gesehen.
Welche Versorgungsanrechte fallen in den Versorgungsaugleich?
Unter den Versorgungsausgleich fallen:
-Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung,
-Anwartschaften aus einer privaten Altersvorsorge,
-Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersvorsorge,
-Anwartschaften aus einer berufsständischen Altersversorgung (Versorgungswerk der Ärzte-, Rechtsanwälte-, Apotheker),
-Versorgungsanrechte aus dem öffentlichen Dienst,
-Versorgungsanrechte aufgrund von Invalidität (Berufsunfähigkeit),
-Sonstige Versorgungsanrechte,