Güterrecht
Was bedeutet Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen?
Wenn Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sollten Sie die Vermögensbegriffe kennen.
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist das Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen von Bedeutung.
Das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten wird als Trennungsvermögen bezeichnet. Das Vermögen zum Anfang der Ehe (Tag der Eheschließung) wird als Anfangsvermögen bezeichnet. Das Vermögen zum Ende der Ehe (Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Partner) wird als Endvermögen bezeichnet. Vermögensrechtlich sind hier nur die jeweiligen Tage relevant, es sei denn, es sind illoyale Vermögensminderungen vorhanden.
Zum Vermögen im Güterrecht zählt:
Bargeld
Girokonten
Sparkonten
Festgeldkonten
Bausparkonten
Wertpapiere
Kapital-Lebensversicherungen
Unfallversicherungen mit Kapitalerstattungsansprüchen
Kraftfahrzeuge
Immobilien
Nach der Trennung angeschaffter Hausrat
Sammlungen
Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, freiberufliche Praxen
Erstattungsansprüche an das Finanzamt
Darlehensforderungen
Schadensersatzansprüche
Miet- und Pachtforderungen
Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis
Ansprüche auf Rückzahlung einer Mietkaution
Sonstige Erstattungsansprüche
Zur Berechnung des Zugewinns sind die soeben genannten Vermögensmassen reine Rechnungsgrößen, die durch Bewertungen und Umrechnungen der einzelnen Vermögensgegenstände in Geldeinheiten und deren Addition ermittelt werden müssen.