Trennung und Trennungsfolgen
Was ist Hausrat?
Oft besteht die Frage, was alles zum Hausrat gehört.
Grundsätzlich gehören die beweglichen Sachen (Hausrat) dem Ehegatten, der sie in die Ehe mitgebracht hat oder ausschließlich für sich in der Ehezeit anschaffte.
Lediglich der Hausrat, der während der Ehezeit für die gemeinsame Lebensführung der Ehegatten angeschafft worden ist, egal von welchem Ehegatten, gehört kraft Gesetzes jedem Ehegatten hälftig.
Zu den Haushaltssachen gehört auch der PKW, wenn dieser unabhängig von den Eigentumsverhältnissen kraft Widmung der Ehegatten dazu bestimmt gewesen ist, dem gemeinsamen Haushalt zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, insbesondere zum Einkaufen, der Betreuung der gemeinsamen Kinder, zu Schul- und Wochenendfahrten zu dienen. Anderenfalls ist der PKW dem Zugewinn zuzuordnen.
Einbauküchen, Einbaumöbel und Badezimmereinrichtungen sind dann kein Hausrat, wenn sie Zubehör oder wesentliche Bestandteile des Gebäudes und damit des Grundstücks geworden sind. Sollten Sie somit eine Einbauküche oder Einbaumöbel haben, die wesentlich mit dem Gebäude verbunden wurden, sind sie rechtlich wesentliche Bestandteile des Gebäudes geworden und gehören somit nicht mehr zum Hausrat. Ist Ihre Einbauküche, Einbaumöbel oder Badezimmereinrichtung besonders angepasst und bildet es mit dem Gebäude eine Einheit, kann es nicht zum Hausrat zählen. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Hausrat würde das Gericht eine Aufteilung des Hausrates vornehmen, nach welchem der jeweilige Ehegatte im stärksten Maße angewiesen ist. Alleiniges Verteilungskriterium ist hierbei nur noch die Bedürfnislage und nicht mehr vornehmlich die gerechte und zweckmäßige Verteilung des Hausrats.