Kindesunterhalt
Was ist Sonderbedarf für ein Kind?
Beim Kindesunterhalt kann es Sonder- und Mehrbedarf geben.
Als Sonderbedarf definiert das Gesetz den unregelmäßig außergewöhnlich hohen Bedarf eines Kindes, der gegenüber dem Unterhaltspflichtigen innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden muss.
Als Sonderbedarf definiert das Gesetz den unregelmäßig außergewöhnlich hohen Bedarf eines Kindes, der gegenüber dem Unterhaltspflichtigen innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden muss. Als Sonderbedarf fallen somit einmalig anfallende Kosten an. Beispielhaft seien hier Kosten für eine Klassenfahrt und Kosten für eine besondere Heilbehandlung zu nennen.