Ehegattenunterhalt
Was ist Trennungsunterhalt?
Der Themenbereich Familienunterhalt trifft die Zeit während einer intakten Ehe, der Trennungsunterhalt betrifft einen Unterhaltsanspruch ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung, der nacheheliche Unterhalt betrifft den Unterhaltsanspruch nach Rechtskraft der Scheidung.
Unter dem Oberbegriff „Ehegattenunterhalt“ regelt das Gesetz je nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung die Themenbereiche Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt.
Der Themenbereich Familienunterhalt trifft die Zeit während einer intakten Ehe, der Trennungsunterhalt betrifft einen Unterhaltsanspruch ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung, der nacheheliche Unterhalt betrifft den Unterhaltsanspruch nach Rechtskraft der Scheidung.