Kindesunterhalt
Welche Höhe des Sonder- oder Mehrbedarfs schuldet der Unterhaltsschuldner?
Für den Mehr- oder Sonderbedarf müssen beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufkommen.
Für den Mehr- oder Sonderbedarf müssen beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufkommen. Falsch ist es hier, genau den hälftigen Betrag von dem nicht betreuenden Elternteil zu fordern. Sollte ein Sonder- oder Mehrbedarf geltend gemacht werden, müssen beide Einkommensverhältnisse der Kindeseltern offengelegt werden und eine Quote aus den Einkommen gebildet werden. Aus dieser Quote wird der Haftungsanteil beider Eltern errechnet.