Güterrecht
Wie berechnet sich der Zugewinn?
Der Zugewinn berechnet sich, indem das indexierte Anfangsvermögen von dem addierten Endvermögen subtrahiert wird.
Der Zugewinn berechnet sich, indem das indexierte Anfangsvermögen von dem addierten Endvermögen subtrahiert wird. Das Trennungsvermögen soll lediglich eine Aussage darüber treffen, ob ein Ehegatte während der Trennung nicht nur über seine Verhältnisse gelebt hat, sondern auch darüber, ob während der Trennungszeit illoyale Verfügungen stattgefunden haben, die das Vermögen des Ausgleichsverpflichteten reduzierten.
Um den Zugewinnausgleich berechnen zu können, bedarf es der Auskunft über die einzelnen Vermögensmassen beider Ehegatten.