Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Wie errechnet sich das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners?

Eine Unterhaltsverpflichtung ist stets eine Prognoseentscheidung für die Zukunft. Um eine Prognose für die Zukunft zu stellen, muss man die Einkommensverhältnisse der letzten Jahre ansehen.

Eine Unterhaltsverpflichtung ist stets eine Prognoseentscheidung für die Zukunft. Um eine Prognose für die Zukunft zu stellen, muss man die Einkommensverhältnisse der letzten Jahre ansehen. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, auf Aufforderung des Unterhaltsgläubigers eine Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen und diese Auskunft zu belegen.

Unterhaltsrechtlich spielt das Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung (die letzten 12 Monate), die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit oder Gewerbe (die letzten 3 Jahre), die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (die letzten 3 Jahre), die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Steuererstattungen eine Rolle. Aus allen Einnahmen wird hierbei ein Durchschnitt gebildet. Dieser Durchschnitt bildet das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.

Nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben darf der Unterhaltsschuldner von seinem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen unterhaltsrechtlich relevante Abzugspositionen in Abzug zu bringen, um sein bereinigtes Einkommen zu bestimmen. Dies sind insbesondere Kosten für eine zusätzliche Krankenversicherung und zusätzliche Ausgaben für die Rente. Darüber hinaus gibt es weitere unterhaltsrechtlich relevante Abzugsposten, welche in Abzug gebracht werden können. Ratsam ist es in jedem Fall, sich mit einem Familienanwalt in Verbindung zu setzen und die jeweiligen Positionen zu besprechen.