Güterrecht

Wie muss ein Auskunfts- und Beleganspruch zur Ermittlung des Zugewinns aussehen?

Wie muss ein Auskunfts- und Beleganspruch zur Ermittlung des Zugewinns aussehen?

Die Auskunft hat lückenlos und inhaltlich zutreffend den gesamten Vermögensbestand zu erfassen.

Die Auskunft hat lückenlos und inhaltlich zutreffend den gesamten Vermögensbestand zu erfassen. Dies geschieht regelmäßig in Form eines detaillierten, geordneten und systematischen Verzeichnisses aller aktiven und passiven Vermögenspositionen, die genau zu beschreiben sind. Die Berechnung des Zugewinns muss mit der erteilten Auskunft ohne übermäßigen Zeit- und Arbeitsaufwand möglich sein.

Die Auskunftspflicht ist mit der Verpflichtung verknüpft, Belege vorzulegen. Der Beleganspruch geht aber nur so weit, wie Belege auch tatsächlich vorhanden sind oder in zumutbarer Weise noch beschafft werden können. So werden etwa Kontoauszüge bei der Bank nur 10 Jahre archiviert. Wenn diese Zeit verstrichen ist und die Bank auf Nachfrage erklärt, zum Konto gebe es keine Unterlagen mehr, können auch keine Belege verlangt werden.