Umgang und Umgangsrecht

Wie soll der Umgang ausgestaltet werden?

Wie soll der Umgang ausgestaltet werden?

Grundsätzlich sollen die Eltern die Ausgestaltung des persönlichen Umgangs des Kindes selbst bestimmen.

Grundsätzlich können die Eltern die Ausgestaltung des persönlichen Umgangs selbst bestimmen. Ein Gericht darf den Umgang und die Ausübung des Umgangsrechts nur dann regeln, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine wirksame und für das Kind erforderliche Vereinbarung zu treffen. Unsere persönliche Meinung ist, dass ein Umgang grundsätzlich kindgerecht sein muss. Eine Umgangsregelung sollte die Ausgestaltung des Umgangs konkret und umfassend regeln. Dazu gehört insbesondere

Die Bestimmung von Art, Ort, Zeit, Dauer, Häufigkeit, Übernachtungsmodalitäten

Ferien- und Feiertagsumgang

Ausfall und Nachholungsregeln.

Ein wesentliches Kriterium für die Gestaltung des Umgangs ist das Alter des Kindes. Es liegt auf der Hand, dass die Umgangskontakte bei Säuglingen und im frühen Kindesalter im Vergleich zu einem höheren Kindesalter eine andere Funktion haben. Dementsprechend verlangen sie auch eine andere Ausgestaltung.