Sorgerecht
Anhand welcher Kriterien entscheidet das Gericht ein Sorgerechtsverfahren?
Für die Entscheidung eines Gerichts in einem Sorgerechtsverfahren werden in der Regel mehrere Kriterien abgewogen.
Zum Wohle der Kinder sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Kinder vermieden werden. In einem gerichtlichen Kindschaftsverfahren (Sorgerechts- oder Umgangsverfahren) wird auch immer das Jugendamt und in der Regel ein/e Verfahrensbeistand/in (Anwalt des Kindes) beteiligt sein.
Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sollen Gespräche mit den Eltern und den Kindern führen und eine Stellungnahme und Empfehlung für das Gericht aussprechen.
Ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren wird in der Regel anhand folgender Kriterien entschieden:
Kontinuität
Bindung
Bindungstoleranz
Erziehungsfähigkeit und Erziehungseignung
Wille des Kindes
In einem Sorgerechtsverfahre gewichtet das Gericht die einzelnen Kriterien nach eigenem Ermessen, wobei der Wille des Kindes mit zunehmendem Alter des Kindes immer entscheidender wird.