Leistungen

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht und umfasst alle Bereiche der mit einer Trennung verbundenen Themen.

Trennung und Trennungsfolgen

Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung so gut wie möglich zu bewältigen. Wir empfehlen, eine Beratung bereits mit der Trennungsentscheidung wahr zu nehmen.

Hausrat und Ehewohnung

Mit der Trennung der Ehegatten sollte auch die Frage der Aufteilung des während der Ehezeit erworbenen Hausrates sowie die Frage, wer in der Ehewohnung verbleiben darf, geklärt werden.

Scheidung und Scheidungsverfahren

Das Einhalten eines Trennungsjahres ist nach deutschem Recht die wesentliche Voraussetzung, um ein Scheidungsantrag zu stellen. Generell kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehe zerrüttet ist. Zerrüttet ist die Ehe dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt voneinander leben, ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsaugleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten festgestellt, hälftig geteilt und mit Rechtskraft der Scheidung wechselseitig übertragen.

Sorgerecht

Sofern die Kindeseltern bei der Geburt ihrer Kinder verheiratet waren, üben sie das Sorgerecht automatisch gemeinsam aus.

Umgang und Umgangsrecht

Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, § 1684 Abs. 1 BGB. Das gesetzliche Umgangsrecht der Kindeseltern ist somit nicht nur als Recht, sondern als Pflicht ausgestaltet. Bei einer Trennung haben Eltern mitunter unterschiedliche Vorstellungen von der zukünftigen Betreuungssituation der Kinder.

Wechselmodell

Bei einem Wechselmodell verbringt das Kind die gleiche (paritätisches Wechselmodell) oder annähernd die gleiche (paritätisches Wechselmodell) Betreuungszeit bei beiden Elternteilen.

Kindesunterhalt

Grundsätzlich schulden beide Eltern den Kindern Unterhalt. Der Elternteil mit Betreuungsüberhang kommt seiner Unterhaltspflicht durch Betreuungsleistungen nach, der andere Elternteil muss Unterhalt leisten nach den Grundsätzen der Düsseldorfer Tabelle.

Ehegattenunterhalt

Unter dem Oberbegriff „Ehegattenunterhalt“ regelt das Gesetz je nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung die Themenbereiche Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt.

Güterrecht und Zugewinn

Sofern Ehegatten keine ehevertragliche Regelung zum Güterstand getroffen haben und deutsches Recht für die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwenden ist, leben Ehegatten rechtlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Eheverträge

Viele rechtliche Folgen einer Ehe lassen sich vertraglich regeln.

Internationales Familienrecht

Infolge der Globalisierung haben Familiensachen mit einem internationalen Bezug in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Nur wenige Kanzleien bieten eine umfangreiche Expertise, wenn es um das internationale Familienrecht geht.