Güterrecht
Gehören während der Ehezeit erworbene Schenkungen oder Zuwendungen von Todes wegen zum Zugewinn?
Während der Ehezeit erworbene Schenkungen oder Zuwendungen von Todes wegen sind privilegierte Zuwendungen.
Schenkungen oder Erbschaften, die während der Ehezeit in das Vermögen des jeweiligen Ehegatten fließen, haben mit der Ehe der Beteiligten nichts zu tun, sondern sollen lediglich dem jeweiligen Begünstigten zugutekommen.
Immer wieder höre ich von Mandanten die Frage, ob während der Ehezeit erworbene Schenkung oder Zuwendung von Todes wegen dem Zugewinnausgleich unterliegen. Dies ist nicht der Fall. Schenkungen oder Erbschaften, die während der Ehezeit in das Vermögen des jeweiligen Ehegatten fließen, haben mit der Ehe der Beteiligten nichts zu tun, sondern sollen lediglich dem jeweiligen Begünstigten zugutekommen. Die jeweilige Schenkung oder Erbschaft wird somit bereits in das Anfangsvermögen des jeweiligen Partners hineingerechnet. Relevant werden diese Werte dann, wenn ein Wertzuwachs während der Ehezeit vorhanden ist. Der Wertzuwachs wirkt sich in jedem Fall auf den Zugewinn aus.