Wechselmodell
Gibt es neue Rechtsprechung zum Wechselmodel?
Anfang des Jahres 2017 veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine neue grundlegende Entscheidung zur Praktizierung des Wechselmodells.
Anfang des Jahres 2017 veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine neue grundlegende Entscheidung zur Praktizierung des Wechselmodells. Das Familiengericht kann demnach auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils die Praktizierung eines Wechselmodells, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Regelung anordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen des Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: XII ZB 601/15).
Kurz nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung gab es eine große Ernüchterung bei uns Familienanwälten. Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts positionierte sich dennoch dahingehend, dass bei hoch konfliktreichen Elternpaaren die Praktizierung des Wechselmodells nicht kindgerecht sei.