Trennung und Trennungsfolgen
Ich bin weder Eigentümer noch Mieter, muss ich aus der Ehewohnung ausziehen?
In einer Trennung wird oft der Auszug des anderen Ehegatten gefordert. Muss ich sofort ausziehen?
Aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft folgt, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Anspruch auf gleichberechtigten Mitbesitz an der Ehewohnung hat, unabhängig davon, wie die Eigentumsverhältnisse sind bzw. welcher Ehegatte Mieter der Wohnung ist.
Aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft folgt, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Anspruch auf gleichberechtigten Mitbesitz an der Ehewohnung hat, unabhängig davon, wie die Eigentumsverhältnisse sind bzw. welcher Ehegatte Mieter der Wohnung ist. Dieses Mitbesitzrecht gilt über die Trennung der Eheleute hinaus, solange die Ehegatten keine andere einvernehmliche Regelung getroffen haben oder kein Ehegatte eine gerichtliche Entscheidung zur Wohnungszuweisung anstrebt. Auch nach der Trennung darf ein Ehegatte somit nicht von dem anderen Ehegatten verlangen, dass dieser gegen seinen Willen aus der Wohnung auszieht.