Versorgungsausgleich

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Was bedeutet eigentlich Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsaugleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten festgestellt, hälftig geteilt und wechselseitig übertragen.

Beim Versorgungsaugleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten festgestellt, hälftig geteilt und wechselseitig übertragen.

 Wenn Ehegatten beabsichtigen, einen Scheidungsantrag zu stellen, sollten sie in diesem Zusammenhang auch immer an den automatisch vom Gericht betriebenen Versorgungsausgleich denken.

In dem Verfahren zum Versorgungsaugleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten festgestellt, hälftig geteilt und wechselseitig übertragen. Die Feststellung und Berechnung der zu teilenden Versorgungsanrechte übernehmen hierbei die jeweiligen Versorgungsträger.