Sorgerecht

Was ist Sorgerecht?

Viele Eltern wissen leider nicht, was Sorgerecht eigentlich bedeutet.

Grundsätzlich unterteilt sich das Sorgerecht in Vermögenssorge und Personensorge.

Grundsätzlich unterteilt sich das Sorgerecht in Vermögenssorge und Personensorge (§ 1626 Abs. 1 BGB).

 Was ist Vermögenssorge?

Die Vermögenssorge betrifft das Vermögen des Kindes. Sollten Eltern zum Beispiel seit der Geburt ihres Kindes ein Konto auf dem Namen des Kindes führen, betreffen alle Entscheidungen hinsichtlich dieses Kontos die Vermögenssorge des Kindes. Kein Elternteil darf somit ohne die Zustimmung des anderen Elternteils Verfügungen über das Konto (Überweisungen, Sparplanänderungen etc.) vornehmen.

Was ist Personensorge?

Die Personensorge unterteilt sich wiederum in:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Recht über die Entscheidung in schulischen Angelegenheiten

Recht über die Entscheidung in medizinische Angelegenheiten sowie

Recht über die Entscheidung in behördliche Angelegenheiten.

Sofern Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben und ein Elternteil mit den Kindern einen Umzug plant, sollte eine schriftliche Zustimmung zum Umzug des Kindes (Aufenthaltsbestimmungsrecht) sowie zur einwohnermelderechtlichen Änderung des Wohnsitzes des Kindes (Recht über die Entscheidung in behördlichen Angelegenheiten) vom anderen Elternteil eingeholt werden.

Sofern Eltern Kinder in einer Kita oder Schule anmelden wollen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.

Sofern Kinder einen medizinischen Heileingriff benötigt, ist die Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern erforderlich. Genauso verhält es sich bei Impfungen der einer therapeutischen Anbindung eines Kindes.

Nicht vom Sorgerecht betroffen sind die Angelegenheiten des alltäglichen Lebens. Diese können von jedem Elternteil entschieden werden, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet (z.B. Arztbesuch bei Erkältung).