Umgang und Umgangsrecht
Was ist Umgang?
Was ist Umgang?
Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, § 1684 Abs. 1 BGB.
Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, § 1684 Abs. 1 BGB. Das gesetzliche Umgangsrecht der Kindeseltern ist somit gesetzlich nicht nur als Recht, sondern als Pflicht ausgestaltet. Der Grund ist, dass für eine gesunde kindliche Entwicklung und die psychische Verarbeitung einer Familienauflösung in aller Regel bedeutsam ist, nicht nur einen sorgenden Elternteil als Bindungspartner zu haben, sondern auch den anderen Elternteil nicht faktisch zu verlieren. Vielmehr soll die Beziehung zu ihm durch den Umgang so gut wie möglich aufrecht erhalten bleiben. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.