Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
Was muss ich bei den einzelnen Unterhaltstatbeständen beachten?
Bei allen Unterhaltstatbeständen sollte der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt werden.
Ihr Unterhaltsanspruch besteht nicht automatisch.
Auch wenn es sich bei den genannten Tatbeständen (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt) um einheitliche Verfahren handelt, sind unterschiedliche Streitgegenstände aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte vorhanden. Es müssen somit gesonderte Anträge gestellt werden. Außerdem sind die Anspruchsvoraussetzungen unterschiedlich. Insbesondere muss der Unterhaltsschuldner bei allen Unterhaltstatbeständen gesondert in Verzug gesetzt werden.
Ihr Unterhaltsanspruch besteht somit nicht automatisch. Wie beim Kindesunterhalt müssen Sie den Unterhaltsschuldner durch ein nachweisbares Schreiben unterhaltsrechtlich in Verzug setzen. Dies passiert üblicherweise durch ein Schreiben zur Erteilung einer Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten unter Belegvorlage.