Leistungen
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht und umfasst alle Bereiche der mit einer Trennung verbundenen Themen.
| Trennung und Trennungsfolgen |
Wir helfen Ihnen als Familienanwälte, die rechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung so gut wie möglich zu bewältigen. Wir empfehlen, eine Beratung bereits mit der Trennungsentscheidung wahrzunehmen. |
|---|---|
| Hausrat und Ehewohnung |
Mit der Trennung der Ehegatten sollte auch die Frage der Aufteilung des während der Ehezeit erworbenen Hausrates sowie die Frage, wer in der Ehewohnung verbleiben darf, geklärt werden. |
| Scheidung und Scheidungsverfahren |
Das Einhalten eines Trennungsjahres ist nach deutschem Recht die wesentliche Voraussetzung, um einen Scheidungsantrag durch einen Familienanwalt stellen zu lassen. Generell kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehe zerrüttet ist. Zerrüttet ist die Ehe dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt voneinander leben, ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. |
| Versorgungsausgleich |
Wenn Ehegatten über drei Jahre verheiratet waren, deutsches Scheidungsrecht anwendbar ist und zumindest ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird das Gericht von Amts wegen in einem Scheidungsverfahren einen Versorgungsausgleich durchführen. Beim Versorgungsaugleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten festgestellt, hälftig geteilt und mit Rechtskraft der Scheidung wechselseitig übertragen. |
| Sorgerecht |
Sofern Kindeseltern bei der Geburt ihrer Kinder verheiratet waren, üben sie das Sorgerecht automatisch gemeinsam aus. An diesem Umstand ändert auch eine Trennung und ein Scheidungsverfahren nichts. Der Grundsatz des deutschen Gesetzgebers ist es, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht. |
| Umgang und Umgangsrecht |
Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet, § 1684 Abs. 1 BGB. Das gesetzliche Umgangsrecht der Kindeseltern ist somit nicht nur als Recht, sondern als Pflicht ausgestaltet. Bei einer Trennung haben Eltern mitunter unterschiedliche Vorstellungen von der zukünftigen Betreuungssituation der Kinder. |
| Wechselmodell |
Bei einem Wechselmodell verbringt das Kind die gleiche (paritätisches Wechselmodell) oder annähernd die gleiche (paritätisches Wechselmodell) Betreuungszeit bei beiden Elternteilen. Wir beraten Sie als Familienanwälte zu den Voraussetzungen eines Wechselmodells. |
| Kindesunterhalt |
Grundsätzlich schulden beide Eltern den Kindern Unterhalt. Der Elternteil mit Betreuungsüberhang kommt seiner Unterhaltspflicht durch Betreuungsleistungen nach, der andere Elternteil muss Unterhalt leisten nach den Grundsätzen der Düsseldorfer Tabelle. |
| Ehegattenunterhalt |
Unter dem Oberbegriff „Ehegattenunterhalt“ regelt das Gesetz je nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung die Themenbereiche Familienunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt. Wir beraten Sie als Familienanwalt zu den einzelnen Unterhaltstatbeständen. |
| Güterrecht und Zugewinn |
Sofern Ehegatten keine ehevertragliche Regelung zum Güterstand getroffen haben und deutsches Recht für die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwenden ist, leben Ehegatten rechtlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. |
| Eheverträge |
Viele rechtliche Folgen einer Ehe lassen sich vertraglich regeln. Wir beraten Sie vor dem Abschluss eines Ehevertrages zu dessen Erforderlichkeit. Wichtig ist auch, über den Inhalt eines Ehevertrages in einer Trennungssituation zu reden. |
| Internationales Familienrecht |
Infolge der Globalisierung haben Familiensachen mit einem internationalen Bezug in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Nur wenige Kanzleien bieten eine umfangreiche Expertise, wenn es um das internationale Familienrecht geht. |